AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der YOU MEDIA GmbH
Mit der Beauftragung oder Nutzung unserer Dienstleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der YOU MEDIA GmbH, Luzern, Schweiz (nachfolgend «Agentur») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für alle Dienstleistungen, Angebote, Verträge und Projektaufträge der Agentur, insbesondere für Werkverträge (z.B. Webdesign, Softwareentwicklung, Erstellung von Fotos, Videos oder Designs) und Aufträge (z.B. laufende Betreuung, Wartung, Beratung). Abweichende Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
1.1. Leistungsumfang und Abgrenzung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder der Offerte aufgeführt sind, gelten als nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:
• Zusätzliche Funktionen, Module, Features oder Erweiterungen
• Erweiterte Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus
• Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme
• Schulungen, ausführliche Dokumentationen oder Handbücher (sofern nicht explizit vereinbart)
• Laufende Pflege, Wartung, Hosting oder Support (sofern nicht separat beauftragt)
2. Leistungen und Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Agentur und Kunde kommt durch schriftliche Annahme einer Offerte, durch elektronische Zustimmung (z.B. E-Mail) oder durch tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung zustande. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und ist berechtigt, Dritte oder Freelancer zur Vertragserfüllung beizuziehen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Zahlungsmodalität 50 % Vorauszahlung vor Projektbeginn und 50 % nach Abnahme oder Abschluss. Bei laufenden Wartungs- und Supportverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu erheben.
3.1. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Zusatzleistungen, die über den offerierten Leistungsumfang hinausgehen, werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Stundensatz von CHF 185.– (zuzüglich MwSt.) verrechnet. Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:
• Zusätzliche Korrekturschleifen nach Ausschöpfung der vereinbarten Anzahl
• Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme (auch kleine Anpassungen wie Textänderungen, Bildaustausch, Farbanpassungen, Layout-Modifikationen)
• Funktionen, Module oder Features, die nicht in der Leistungsbeschreibung oder Offerte enthalten sind
• Mehraufwand durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Kundenzulieferungen
• Wiederherstellung von Daten oder Funktionen nach unsachgemässen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte
• Dringlichkeitsarbeiten ausserhalb der vereinbarten Geschäftszeiten
3.2. Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Bei absehbarem Mehraufwand von mehr als CHF 500.– informiert die Agentur den Kunden vorab. Bei kleineren Beträgen kann die Agentur die Zusatzleistung ohne vorherige Rücksprache ausführen und nachträglich in Rechnung stellen.
3.3. Fremdkosten und Spesen
Folgende Kosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt:
• Stockfotos, Premium-Schriften, Templates, Plugins oder sonstige Lizenzkosten
• Druckkosten, Produktionskosten, Location-Mieten
• Kosten für Models, Sprecher oder andere externe Dienstleister
• Reisespesen bei Auswärtseinsätzen (CHF 0.80/km oder Bahn 1. Klasse)
Fremdkosten werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 % verrechnet.
4. Vertragsdauer und Kündigung (Laufende Aufträge)
Für laufende Aufträge (z.B. Wartung, Pflege, Betreuung) gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit erfolgt. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).
4.1. Folgen der Kündigung
Nach Beendigung des Vertrags ist die Agentur zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten und Inhalte. Bei Hosting- oder Wartungsverträgen werden sämtliche Daten und Backups innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht.
5. Stornierung und Rücktritt (Werkverträge/Projekte)
Wird ein Projekt vorzeitig durch den Kunden storniert, hat die Agentur Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung:
• Mehr als 10 Arbeitstage vor Beginn: 10 % des Auftragsvolumens
• 10 bis 6 Arbeitstage vor Beginn: 25 % des Auftragsvolumens
• 5 bis 3 Arbeitstage vor Beginn: 50 % des Auftragsvolumens
• Weniger als 3 Arbeitstage vor Beginn oder nach Projektstart: 100 % des Auftragsvolumens
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich gebuchte Fremdkosten werden in jedem Fall zusätzlich vollumfänglich verrechnet.
5.1. Rücktritt durch die Agentur
Die Agentur ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• Der Kunde in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt
• Der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch die Projektdurchführung erheblich gefährdet oder verzögert wird
• Der Kunde wiederholt gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstösst
Bei Rücktritt durch die Agentur werden bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich verrechnet.
6. Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung (Universal)
Diese Klausel gilt für alle erbrachten Werke (Software, Websites, Designs, Fotografien, Videos, Texte etc.).
6.1. Prüfung und Abnahmeprozess
Nach Fertigstellung eines Werks oder eines definierten Teilschritts stellt die Agentur dieses dem Kunden zur Prüfung und Abnahme bereit (z.B. auf einer Staging-Umgebung, als Online-Galerie, per Datei-Transfer oder Präsentation). Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innert 5 Arbeitstagen sorgfältig zu prüfen.
6.2. Fiktive und Endgültige Abnahme
Das Werk gilt als abgenommen (stillschweigende Abnahme), wenn der Kunde:
a) die Abnahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt; oder
b) innerhalb der 5-tägigen Prüffrist keine substanzielle Mängelrüge einreicht; oder
c) das Werk produktiv nutzt, veröffentlicht oder online schaltet (z.B. Live-Schaltung einer Website, Verwendung von Fotos auf Social Media); oder
d) bei Software/Websites die Zugangsdaten zum CMS, Backend oder Server erhält; oder
e) Zahlungen leistet, die eindeutig auf die Abnahme des Werks schliessen lassen (z.B. Schlusszahlung).
6.3. Folgen der Abnahme – WICHTIG
Mit erfolgter Abnahme (egal ob ausdrücklich, stillschweigend oder fiktiv) entfällt jede Haftung der Agentur für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären. Ebenso entfällt die Haftung für Änderungen, Beschädigungen oder Funktionsstörungen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeitende oder Drittanbieter nach der Abnahme verursacht werden.
Sämtliche nachträglichen Korrekturen, technischen Anpassungen oder Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme gelten als Zusatzleistung und werden gemäss Klausel 3.1 (CHF 185.–/Stunde zzgl. MwSt.) verrechnet.
Dies gilt ausdrücklich auch für:
• Kleine Textänderungen (auch einzelne Wörter oder Sätze)
• Bildaustausch oder Bildanpassungen
• Farb- oder Schriftanpassungen
• Layout-Modifikationen (Verschiebungen, Grössenanpassungen)
• Hinzufügen oder Entfernen von Inhalten (Texte, Bilder, Videos)
• Technische Anpassungen (z.B. neue Links, neue Seiten, Formular-Änderungen)
Ausnahme: Offensichtliche Fehler oder Mängel, die die Agentur zu vertreten hat und die bei Abnahme nicht erkennbar waren, werden im Rahmen der Gewährleistung (siehe 6.7) kostenfrei behoben.
6.4. Mängelrüge und Nachbesserung
Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Bereitstellung (gemäss 6.1) detailliert und schriftlich zu rügen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt das Werk als genehmigt. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Agentur das ausschliessliche Recht auf Nachbesserung. Weitere Ansprüche (insb. Minderung oder Wandelung) sind ausgeschlossen, solange eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
6.5. Designfreigaben (z.B. in Figma)
Designs, Layouts oder Prototypen (z.B. in Figma), die vom Kunden schriftlich oder stillschweigend abgenommen werden, gelten als verbindlich. Mit der Abnahme gilt die gestalterische Umsetzung als final bestätigt.
Änderungswünsche, die sich nachträglich auf Struktur, Design oder Layout beziehen (z.B. Farbanpassungen, Neuplatzierungen von Elementen, zusätzliche Ansichten oder alternative Varianten), sind nicht Teil der ursprünglichen Beauftragung und werden gemäss Ziffer 3.1 als Zusatzleistungen verrechnet.
Texte und Bilder, die im Rahmen der vereinbarten Inhalte angeliefert oder ausgetauscht werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen und können innerhalb des Projektrahmens angepasst werden, sofern nicht anders vereinbart.
6.6. Template-basierte Websites – Funktionsumfang und Modulgrenzen
Bei Websites, die auf Basis von Templates oder Premium-Themes (z.B. WordPress-Themes, Webflow-Templates, Elementor-Vorlagen) erstellt werden, gelten folgende spezifische Bedingungen:
6.6.1. Template-Auswahl und Freigabe
Die Agentur schlägt dem Kunden ein oder mehrere geeignete Templates vor, oder der Kunde wählt selbst ein Template aus. Mit der schriftlichen Freigabe des Templates (z.B. per E-Mail: „Template XY ist genehmigt”) erklärt sich der Kunde verbindlich mit folgenden Aspekten einverstanden:
6.6.2. Funktionsumfang ist auf Template-Module beschränkt
Der Funktionsumfang der Website ist ausschliesslich auf die im gewählten Template enthaltenen Module, Elemente und Funktionen beschränkt.
Typische Template-Module umfassen:
• Seitenvorlagen (Page Templates)
• Content-Elemente (z.B. Slider, Accordions, Tabs, Call-to-Action-Boxen, Testimonial-Boxen)
• Header- und Footer-Varianten
• Blog- und Portfolio-Layouts
• Kontaktformulare (Standard)
• Animations- und Interaktions-Effekte (wie im Template vorhanden)
6.6.3. Zusatzfunktionen ausserhalb des Templates
Funktionen, Features oder Module, die nicht im gewählten Template enthalten sind, erfordern Custom-Entwicklung und werden als Zusatzleistung gemäss Ziffer 3.1 verrechnet.
Dies betrifft insbesondere:
• Erweiterte Filterungen oder Suchfunktionen
• Custom Post Types oder spezielle Datenstrukturen
• Mitgliederbereiche, Login-Funktionen, User-Management
• Spezielle Widgets oder Custom-Elemente
• E-Commerce-Funktionen (sofern nicht im Template vorgesehen)
• Mehrsprachigkeit (sofern nicht im Template integriert)
• API-Integrationen oder Schnittstellen zu Drittsystemen
• Vollständig neue Seitenlayouts, die nicht auf Template-Strukturen basieren
6.6.4. Design-Anpassungen bei Templates
Die Agentur passt das Template an die Corporate Identity des Kunden an (Farben, Schriften, Logo-Integration, Bildmaterial). Diese Anpassungen erfolgen innerhalb der technischen und gestalterischen Möglichkeiten des Templates.
Strukturelle oder umfassende Design-Änderungen, die über die Standard-Customizing-Optionen des Templates hinausgehen (z.B. vollständig neue Layouts, abweichende Seitenstrukturen, zusätzliche Breakpoints), gelten als Custom-Entwicklung und werden als Zusatzleistung verrechnet.
6.6.5. Haftungsausschluss für Template-Limitierungen
Die Agentur haftet nicht für:
• Technische Limitierungen des gewählten Templates (z.B. fehlende Flexibilität bei Layouts, Performance-Engpässe, Code-Qualität)
• Inkompatibilitäten zwischen Template und Plugins/Extensions
• Design-Einschränkungen, die sich aus der Template-Struktur ergeben
• Einstellung des Supports oder End-of-Life des Templates durch den Entwickler
• Sicherheitslücken oder Bugs im Template-Code (sofern nicht durch die Agentur verursacht)
Der Kunde erklärt sich bewusst, dass Template-basierte Websites eine kostengünstige Alternative zu Custom-Entwicklungen darstellen, jedoch gewisse Kompromisse in Bezug auf Individualität, Flexibilität und technische Freiheit erfordern.
6.6.6. Nachträgliche Modulwünsche
Wünscht der Kunde nach Projektabschluss oder nach Abnahme zusätzliche Module, Funktionen oder Features, die nicht im Template enthalten sind, wird dies als Zusatzauftrag behandelt und nach Aufwand gemäss Ziffer 3.1 verrechnet.
Die Agentur erstellt in solchen Fällen einen Kostenvoranschlag, der vom Kunden freizugeben ist, bevor die Arbeiten beginnen.
6.7. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für alle Werke beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes vorgeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Haftung
Die Agentur haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert, maximal jedoch auf CHF 50’000.–, begrenzt.
7.1. Haftungsausschluss für Kundeneingaben
Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Beschädigungen, Datenverlust oder Funktionsstörungen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeitende, beauftragte Dritte oder externe Dienstleister nach der Abnahme verursacht werden. Dies umfasst insbesondere:
• Eigenmächtige Änderungen am Code, Design oder der Datenbank
• Installation von Plugins, Themes oder Software ohne Rücksprache
• Unsachgemässe Bedienung des CMS oder der Software
• Fehlerhafte Content-Eingaben
8. Urheber-, Nutzungsrechte und Rohdaten
Alle von der Agentur geschaffenen Werke (insb. Designs, Texte, Konzepte, Fotos, Videos, Software-Code, KI-generierte Inhalte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags Eigentum der Agentur.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und (sofern nicht anders vereinbart) räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ausschliesslich für die finalen, bearbeiteten Werke (z.B. JPGs, exportierte Videos, PDF-Dokumente) im vertraglich vereinbarten Umfang. Nicht freigegebene Entwürfe, Konzepte oder Zwischenresultate dürfen nicht genutzt oder weitergegeben werden.
8.1. Herausgabe von Rohdaten – NICHT im Preis enthalten
Ausdrücklich nicht im vereinbarten Preis oder Leistungsumfang enthalten ist die Herausgabe von Rohdaten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich:
Fotografie & Video:
• RAW-Dateien aus Fotoshootings (z.B. .CR2, .NEF, .DNG)
• Ungeschnittene oder uneditierte Videodaten (Rohmaterial vor Post-Production)
• Nicht ausgewählte Aufnahmen oder „Outtakes”
Design & Grafik:
• Offene Projektdateien (z.B. .PSD, .AI, .INDD, .FIG, .SKETCH)
• After Effects-, Premiere- oder Final-Cut-Projektdateien
• Layer-Strukturen, Arbeitsebenen oder Vektordaten
Software & Web:
• Quellcode in bestimmten Fällen (abhängig vom Projekt)
• Lokale Entwicklungsumgebungen, Git-Repositories
• Datenbank-Dumps ohne Vereinbarung
Die Herausgabe von Rohdaten oder offenen Dateien bedarf einer separaten, schriftlichen Vereinbarung und wird als Zusatzleistung separat vergütet, sofern nicht bereits in der Offerte spezifiziert.
Richtwerte für Rohdaten-Herausgabe (zzgl. MwSt.):
• RAW-Dateien Fotografie: CHF 25.– bis 50.– pro Bild
• Video-Rohmaterial: CHF 500.– bis 2’000.– je nach Umfang
• Offene Design-Dateien: CHF 300.– bis 1’500.– je nach Komplexität
Die Agentur ist nicht zur Aufbewahrung von Rohdaten nach Projektabschluss verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rohdaten werden in der Regel nach 90 Tagen unwiderruflich gelöscht.
9. Referenzen und Portfolio
Die Agentur ist berechtigt, den Kundennamen, das Kundenlogo sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen und Projekte (einschliesslich Screenshots, Auszügen und Fallstudien) für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden. Dies umfasst die Veröffentlichung auf der Website der Agentur, in Präsentationen und in sozialen Medien.
Der Kunde kann einer solchen Verwendung nur widersprechen, wenn er ein überwiegendes, berechtigtes Interesse (z.B. eine spezifische, vertragliche Geheimhaltungspflicht) nachweist und dies der Agentur schriftlich mitteilt.
10. Künstliche Intelligenz (KI)
Die Agentur setzt bei Bedarf KI-basierte Tools zur Medienproduktion ein. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der KI-generierten Ergebnisse oder deren Freiheit von Rechten Dritter. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche und rechtliche Risiko der Nutzung dieser Ergebnisse und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.
11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Die Agentur bearbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Daten bearbeitet, gilt sie als Auftragsbearbeiterin. Ein separater Vertrag zur Auftragsbearbeitung (AVV) wird bei Bedarf abgeschlossen.
11.1. Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Daten), die er der Agentur zur Verfügung stellt oder die auf seiner Website/Software veröffentlicht werden. Die Agentur übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich Urheberrechts-, Marken- oder sonstiger Rechtsverletzungen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte geltend gemacht werden.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1. Zulieferungen und Fristen
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
12.2. Folgen von Verzögerungen durch den Kunden
Bei Verzögerungen durch Kundenverschulden ist die Agentur berechtigt:
• Die Projektfristen entsprechend zu verlängern (ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz)
• Mehraufwand für Nachbearbeitung oder Wartezeiten gemäss Ziffer 3.1 zu verrechnen
• Bei Verzögerungen von mehr als 4 Wochen das Projekt zu pausieren oder vom Vertrag zurückzutreten
Während einer Projektverzögerung durch Kundenverschulden ist die Agentur berechtigt, ihre Ressourcen anderweitig zu planen. Ein Anspruch auf sofortige Wiederaufnahme besteht nicht.
13. Schlussbestimmungen
Auf sämtliche Vertragsbeziehungen findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der YOU MEDIA GmbH in Luzern. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
© 2025 YOU MEDIA GmbH – Alle Rechte vorbehalten
YOU MEDIA GmbH, Luzern, Schweiz
Mit der Beauftragung oder Nutzung unserer Dienstleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der YOU MEDIA GmbH, Luzern, Schweiz (nachfolgend «Agentur») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für alle Dienstleistungen, Angebote, Verträge und Projektaufträge der Agentur, insbesondere für Werkverträge (z.B. Webdesign, Softwareentwicklung, Erstellung von Fotos, Videos oder Designs) und Aufträge (z.B. laufende Betreuung, Wartung, Beratung). Abweichende Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
1.1. Leistungsumfang und Abgrenzung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder der Offerte aufgeführt sind, gelten als nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:
• Zusätzliche Funktionen, Module, Features oder Erweiterungen
• Erweiterte Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus
• Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme
• Schulungen, ausführliche Dokumentationen oder Handbücher (sofern nicht explizit vereinbart)
• Laufende Pflege, Wartung, Hosting oder Support (sofern nicht separat beauftragt)
2. Leistungen und Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Agentur und Kunde kommt durch schriftliche Annahme einer Offerte, durch elektronische Zustimmung (z.B. E-Mail) oder durch tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung zustande. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und ist berechtigt, Dritte oder Freelancer zur Vertragserfüllung beizuziehen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Zahlungsmodalität 50 % Vorauszahlung vor Projektbeginn und 50 % nach Abnahme oder Abschluss. Bei laufenden Wartungs- und Supportverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu erheben.
3.1. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Zusatzleistungen, die über den offerierten Leistungsumfang hinausgehen, werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Stundensatz von CHF 185.– (zuzüglich MwSt.) verrechnet. Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:
• Zusätzliche Korrekturschleifen nach Ausschöpfung der vereinbarten Anzahl
• Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme (auch kleine Anpassungen wie Textänderungen, Bildaustausch, Farbanpassungen, Layout-Modifikationen)
• Funktionen, Module oder Features, die nicht in der Leistungsbeschreibung oder Offerte enthalten sind
• Mehraufwand durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Kundenzulieferungen
• Wiederherstellung von Daten oder Funktionen nach unsachgemässen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte
• Dringlichkeitsarbeiten ausserhalb der vereinbarten Geschäftszeiten
3.2. Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden in 15-Minuten-Schritten abgerechnet. Bei absehbarem Mehraufwand von mehr als CHF 500.– informiert die Agentur den Kunden vorab. Bei kleineren Beträgen kann die Agentur die Zusatzleistung ohne vorherige Rücksprache ausführen und nachträglich in Rechnung stellen.
3.3. Fremdkosten und Spesen
Folgende Kosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt:
• Stockfotos, Premium-Schriften, Templates, Plugins oder sonstige Lizenzkosten
• Druckkosten, Produktionskosten, Location-Mieten
• Kosten für Models, Sprecher oder andere externe Dienstleister
• Reisespesen bei Auswärtseinsätzen (CHF 0.80/km oder Bahn 1. Klasse)
Fremdkosten werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 % verrechnet.
4. Vertragsdauer und Kündigung (Laufende Aufträge)
Für laufende Aufträge (z.B. Wartung, Pflege, Betreuung) gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit erfolgt. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).
4.1. Folgen der Kündigung
Nach Beendigung des Vertrags ist die Agentur zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten und Inhalte. Bei Hosting- oder Wartungsverträgen werden sämtliche Daten und Backups innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht.
5. Stornierung und Rücktritt (Werkverträge/Projekte)
Wird ein Projekt vorzeitig durch den Kunden storniert, hat die Agentur Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung:
• Mehr als 10 Arbeitstage vor Beginn: 10 % des Auftragsvolumens
• 10 bis 6 Arbeitstage vor Beginn: 25 % des Auftragsvolumens
• 5 bis 3 Arbeitstage vor Beginn: 50 % des Auftragsvolumens
• Weniger als 3 Arbeitstage vor Beginn oder nach Projektstart: 100 % des Auftragsvolumens
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich gebuchte Fremdkosten werden in jedem Fall zusätzlich vollumfänglich verrechnet.
5.1. Rücktritt durch die Agentur
Die Agentur ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• Der Kunde in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt
• Der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch die Projektdurchführung erheblich gefährdet oder verzögert wird
• Der Kunde wiederholt gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstösst
Bei Rücktritt durch die Agentur werden bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich verrechnet.
6. Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung (Universal)
Diese Klausel gilt für alle erbrachten Werke (Software, Websites, Designs, Fotografien, Videos, Texte etc.).
6.1. Prüfung und Abnahmeprozess
Nach Fertigstellung eines Werks oder eines definierten Teilschritts stellt die Agentur dieses dem Kunden zur Prüfung und Abnahme bereit (z.B. auf einer Staging-Umgebung, als Online-Galerie, per Datei-Transfer oder Präsentation). Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innert 5 Arbeitstagen sorgfältig zu prüfen.
6.2. Fiktive und Endgültige Abnahme
Das Werk gilt als abgenommen (stillschweigende Abnahme), wenn der Kunde:
a) die Abnahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt; oder
b) innerhalb der 5-tägigen Prüffrist keine substanzielle Mängelrüge einreicht; oder
c) das Werk produktiv nutzt, veröffentlicht oder online schaltet (z.B. Live-Schaltung einer Website, Verwendung von Fotos auf Social Media); oder
d) bei Software/Websites die Zugangsdaten zum CMS, Backend oder Server erhält; oder
e) Zahlungen leistet, die eindeutig auf die Abnahme des Werks schliessen lassen (z.B. Schlusszahlung).
6.3. Folgen der Abnahme – WICHTIG
Mit erfolgter Abnahme (egal ob ausdrücklich, stillschweigend oder fiktiv) entfällt jede Haftung der Agentur für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar gewesen wären. Ebenso entfällt die Haftung für Änderungen, Beschädigungen oder Funktionsstörungen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeitende oder Drittanbieter nach der Abnahme verursacht werden.
Sämtliche nachträglichen Korrekturen, technischen Anpassungen oder Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme gelten als Zusatzleistung und werden gemäss Klausel 3.1 (CHF 185.–/Stunde zzgl. MwSt.) verrechnet.
Dies gilt ausdrücklich auch für:
• Kleine Textänderungen (auch einzelne Wörter oder Sätze)
• Bildaustausch oder Bildanpassungen
• Farb- oder Schriftanpassungen
• Layout-Modifikationen (Verschiebungen, Grössenanpassungen)
• Hinzufügen oder Entfernen von Inhalten (Texte, Bilder, Videos)
• Technische Anpassungen (z.B. neue Links, neue Seiten, Formular-Änderungen)
Ausnahme: Offensichtliche Fehler oder Mängel, die die Agentur zu vertreten hat und die bei Abnahme nicht erkennbar waren, werden im Rahmen der Gewährleistung (siehe 6.7) kostenfrei behoben.
6.4. Mängelrüge und Nachbesserung
Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Bereitstellung (gemäss 6.1) detailliert und schriftlich zu rügen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt das Werk als genehmigt. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Agentur das ausschliessliche Recht auf Nachbesserung. Weitere Ansprüche (insb. Minderung oder Wandelung) sind ausgeschlossen, solange eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
6.5. Designfreigaben (z.B. in Figma)
Designs, Layouts oder Prototypen (z.B. in Figma), die vom Kunden schriftlich oder stillschweigend abgenommen werden, gelten als verbindlich. Mit der Abnahme gilt die gestalterische Umsetzung als final bestätigt.
Änderungswünsche, die sich nachträglich auf Struktur, Design oder Layout beziehen (z.B. Farbanpassungen, Neuplatzierungen von Elementen, zusätzliche Ansichten oder alternative Varianten), sind nicht Teil der ursprünglichen Beauftragung und werden gemäss Ziffer 3.1 als Zusatzleistungen verrechnet.
Texte und Bilder, die im Rahmen der vereinbarten Inhalte angeliefert oder ausgetauscht werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen und können innerhalb des Projektrahmens angepasst werden, sofern nicht anders vereinbart.
6.6. Template-basierte Websites – Funktionsumfang und Modulgrenzen
Bei Websites, die auf Basis von Templates oder Premium-Themes (z.B. WordPress-Themes, Webflow-Templates, Elementor-Vorlagen) erstellt werden, gelten folgende spezifische Bedingungen:
6.6.1. Template-Auswahl und Freigabe
Die Agentur schlägt dem Kunden ein oder mehrere geeignete Templates vor, oder der Kunde wählt selbst ein Template aus. Mit der schriftlichen Freigabe des Templates (z.B. per E-Mail: „Template XY ist genehmigt”) erklärt sich der Kunde verbindlich mit folgenden Aspekten einverstanden:
6.6.2. Funktionsumfang ist auf Template-Module beschränkt
Der Funktionsumfang der Website ist ausschliesslich auf die im gewählten Template enthaltenen Module, Elemente und Funktionen beschränkt.
Typische Template-Module umfassen:
• Seitenvorlagen (Page Templates)
• Content-Elemente (z.B. Slider, Accordions, Tabs, Call-to-Action-Boxen, Testimonial-Boxen)
• Header- und Footer-Varianten
• Blog- und Portfolio-Layouts
• Kontaktformulare (Standard)
• Animations- und Interaktions-Effekte (wie im Template vorhanden)
6.6.3. Zusatzfunktionen ausserhalb des Templates
Funktionen, Features oder Module, die nicht im gewählten Template enthalten sind, erfordern Custom-Entwicklung und werden als Zusatzleistung gemäss Ziffer 3.1 verrechnet.
Dies betrifft insbesondere:
• Erweiterte Filterungen oder Suchfunktionen
• Custom Post Types oder spezielle Datenstrukturen
• Mitgliederbereiche, Login-Funktionen, User-Management
• Spezielle Widgets oder Custom-Elemente
• E-Commerce-Funktionen (sofern nicht im Template vorgesehen)
• Mehrsprachigkeit (sofern nicht im Template integriert)
• API-Integrationen oder Schnittstellen zu Drittsystemen
• Vollständig neue Seitenlayouts, die nicht auf Template-Strukturen basieren
6.6.4. Design-Anpassungen bei Templates
Die Agentur passt das Template an die Corporate Identity des Kunden an (Farben, Schriften, Logo-Integration, Bildmaterial). Diese Anpassungen erfolgen innerhalb der technischen und gestalterischen Möglichkeiten des Templates.
Strukturelle oder umfassende Design-Änderungen, die über die Standard-Customizing-Optionen des Templates hinausgehen (z.B. vollständig neue Layouts, abweichende Seitenstrukturen, zusätzliche Breakpoints), gelten als Custom-Entwicklung und werden als Zusatzleistung verrechnet.
6.6.5. Haftungsausschluss für Template-Limitierungen
Die Agentur haftet nicht für:
• Technische Limitierungen des gewählten Templates (z.B. fehlende Flexibilität bei Layouts, Performance-Engpässe, Code-Qualität)
• Inkompatibilitäten zwischen Template und Plugins/Extensions
• Design-Einschränkungen, die sich aus der Template-Struktur ergeben
• Einstellung des Supports oder End-of-Life des Templates durch den Entwickler
• Sicherheitslücken oder Bugs im Template-Code (sofern nicht durch die Agentur verursacht)
Der Kunde erklärt sich bewusst, dass Template-basierte Websites eine kostengünstige Alternative zu Custom-Entwicklungen darstellen, jedoch gewisse Kompromisse in Bezug auf Individualität, Flexibilität und technische Freiheit erfordern.
6.6.6. Nachträgliche Modulwünsche
Wünscht der Kunde nach Projektabschluss oder nach Abnahme zusätzliche Module, Funktionen oder Features, die nicht im Template enthalten sind, wird dies als Zusatzauftrag behandelt und nach Aufwand gemäss Ziffer 3.1 verrechnet.
Die Agentur erstellt in solchen Fällen einen Kostenvoranschlag, der vom Kunden freizugeben ist, bevor die Arbeiten beginnen.
6.7. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für alle Werke beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes vorgeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Haftung
Die Agentur haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert, maximal jedoch auf CHF 50’000.–, begrenzt.
7.1. Haftungsausschluss für Kundeneingaben
Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Beschädigungen, Datenverlust oder Funktionsstörungen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeitende, beauftragte Dritte oder externe Dienstleister nach der Abnahme verursacht werden. Dies umfasst insbesondere:
• Eigenmächtige Änderungen am Code, Design oder der Datenbank
• Installation von Plugins, Themes oder Software ohne Rücksprache
• Unsachgemässe Bedienung des CMS oder der Software
• Fehlerhafte Content-Eingaben
8. Urheber-, Nutzungsrechte und Rohdaten
Alle von der Agentur geschaffenen Werke (insb. Designs, Texte, Konzepte, Fotos, Videos, Software-Code, KI-generierte Inhalte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags Eigentum der Agentur.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und (sofern nicht anders vereinbart) räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ausschliesslich für die finalen, bearbeiteten Werke (z.B. JPGs, exportierte Videos, PDF-Dokumente) im vertraglich vereinbarten Umfang. Nicht freigegebene Entwürfe, Konzepte oder Zwischenresultate dürfen nicht genutzt oder weitergegeben werden.
8.1. Herausgabe von Rohdaten – NICHT im Preis enthalten
Ausdrücklich nicht im vereinbarten Preis oder Leistungsumfang enthalten ist die Herausgabe von Rohdaten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich:
Fotografie & Video:
• RAW-Dateien aus Fotoshootings (z.B. .CR2, .NEF, .DNG)
• Ungeschnittene oder uneditierte Videodaten (Rohmaterial vor Post-Production)
• Nicht ausgewählte Aufnahmen oder „Outtakes”
Design & Grafik:
• Offene Projektdateien (z.B. .PSD, .AI, .INDD, .FIG, .SKETCH)
• After Effects-, Premiere- oder Final-Cut-Projektdateien
• Layer-Strukturen, Arbeitsebenen oder Vektordaten
Software & Web:
• Quellcode in bestimmten Fällen (abhängig vom Projekt)
• Lokale Entwicklungsumgebungen, Git-Repositories
• Datenbank-Dumps ohne Vereinbarung
Die Herausgabe von Rohdaten oder offenen Dateien bedarf einer separaten, schriftlichen Vereinbarung und wird als Zusatzleistung separat vergütet, sofern nicht bereits in der Offerte spezifiziert.
Richtwerte für Rohdaten-Herausgabe (zzgl. MwSt.):
• RAW-Dateien Fotografie: CHF 25.– bis 50.– pro Bild
• Video-Rohmaterial: CHF 500.– bis 2’000.– je nach Umfang
• Offene Design-Dateien: CHF 300.– bis 1’500.– je nach Komplexität
Die Agentur ist nicht zur Aufbewahrung von Rohdaten nach Projektabschluss verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rohdaten werden in der Regel nach 90 Tagen unwiderruflich gelöscht.
9. Referenzen und Portfolio
Die Agentur ist berechtigt, den Kundennamen, das Kundenlogo sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen und Projekte (einschliesslich Screenshots, Auszügen und Fallstudien) für eigene Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden. Dies umfasst die Veröffentlichung auf der Website der Agentur, in Präsentationen und in sozialen Medien.
Der Kunde kann einer solchen Verwendung nur widersprechen, wenn er ein überwiegendes, berechtigtes Interesse (z.B. eine spezifische, vertragliche Geheimhaltungspflicht) nachweist und dies der Agentur schriftlich mitteilt.
10. Künstliche Intelligenz (KI)
Die Agentur setzt bei Bedarf KI-basierte Tools zur Medienproduktion ein. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der KI-generierten Ergebnisse oder deren Freiheit von Rechten Dritter. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche und rechtliche Risiko der Nutzung dieser Ergebnisse und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.
11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Die Agentur bearbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Daten bearbeitet, gilt sie als Auftragsbearbeiterin. Ein separater Vertrag zur Auftragsbearbeitung (AVV) wird bei Bedarf abgeschlossen.
11.1. Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Daten), die er der Agentur zur Verfügung stellt oder die auf seiner Website/Software veröffentlicht werden. Die Agentur übernimmt keine Prüfpflicht hinsichtlich Urheberrechts-, Marken- oder sonstiger Rechtsverletzungen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte geltend gemacht werden.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1. Zulieferungen und Fristen
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
12.2. Folgen von Verzögerungen durch den Kunden
Bei Verzögerungen durch Kundenverschulden ist die Agentur berechtigt:
• Die Projektfristen entsprechend zu verlängern (ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz)
• Mehraufwand für Nachbearbeitung oder Wartezeiten gemäss Ziffer 3.1 zu verrechnen
• Bei Verzögerungen von mehr als 4 Wochen das Projekt zu pausieren oder vom Vertrag zurückzutreten
Während einer Projektverzögerung durch Kundenverschulden ist die Agentur berechtigt, ihre Ressourcen anderweitig zu planen. Ein Anspruch auf sofortige Wiederaufnahme besteht nicht.
13. Schlussbestimmungen
Auf sämtliche Vertragsbeziehungen findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der YOU MEDIA GmbH in Luzern. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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